Informationen zum Bestellerprinzip

Sehr geehrte Mietinteressenten!

Seit dem 01.06.2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip für die Vermietung von Wohnraum.

Diese gesetzliche Regelung legt fest, dass der Makler von demjenigen bezahlt wird, der ihn auch bestellt hat. Dieses Prinzip ändert die bisherige Provisionspraxis, denn bisher wurde die Provision des Maklers in der Regel vom Mieter getragen, auch wenn der Auftrag vom Vermieter ausgegangen ist. Nun wird aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung hauptsächlich der Vermieter die Provision zahlen.
Unser Mietangebot für Wohnraum auf unserer Homepage ist daher für den Mieter courtagefrei!

Sie haben nicht das Richtige gefunden oder Sie suchen zu einem anderen Zeitpunkt?

Dann haben Sie als Mietinteressent auch die Möglichkeit uns zu beauftragen speziell für Sie eine geeignete Wohnung zu suchen!

Sie zahlen nur im Erfolgsfall eine Maklercourtage in Höhe von 2,38 Kaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Provisionsvereinbarung bedarf der Textform, laden Sie bitte unser Auftragsformular von unserer Homepage und senden es bitte per E-mail, Fax oder Post an uns zurück.


Formulare zum Download

Suchauftrag für Mietinteressenten / Maklervertrag zwischen Mieter und Makler

Mieterselbstauskunft

Bürgschaftserklärung

BUB Baumanagement Ihr Immobilienpartner + Hauptstraße 100a + 26131 Oldenburg 0441 / 77 93 10 service@bub-immobilien.de
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner